§ 8 Veröffentlichung
Gemäß § 8 TNRSG ssind Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeurinnen und Importeure von Tabak- und verwandten Erzeugnissen verpflichtet, den zuständigen Behörden eine Liste ihrer Produkte sowie alle bei der Herstellung verwendeten Inhaltsstoffe, die Emissionswerte und weitere Informationen zu den Produkten bekannt zu geben.
Gemäß § 8 Abs. 7 Z 2 TNRSG hat das BMASGPK diese Daten unter Wahrung der darin enthaltenen Geschäftsgeheimnisse zu veröffentlichen.
Im Auftrag des BMASGPK erfolgt die Veröffentlichung auf dieser Webseite.
Die Daten werden monatlich (Mitte) mit den Daten des EU-CEG abgeglichen und aktualisiert.
Warnhinweis
Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.
Zu beachten ist:
- Die Veröffentlichung auf dieser Webseite bestätigt NICHT die Rechtmäßigkeit/Vollständigkeit der Meldung bzw. die Verkehrsfähigkeit der gemeldeten Produkte. Die Verkehrsfähigkeit wird durch die Behörden stichprobenartig kontrolliert.
- Die veröffentlichten Daten sind nicht als Information über die Sicherheit oder gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte zu verstehen.
- Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Meldung liegt bei der/dem jeweiligen Einmelder:in.
- Bei der Veröffentlichung sind Geschäftsgeheimnisse zu wahren und die Veröffentlichung ist insofern unvollständig.
- Elektronische Zigaretten und Liquids dürfen frühestens sechs Monate nach erfolgter Meldung in Verkehr gebracht werden.
- Das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch ist in Österreich verboten. Diese Produkte scheinen daher in dieser Auflistung nicht auf.
- Für neuartige Tabakerzeugnisse gilt:
Meldung § 10a – Neuartige Tabakerzeugnisse
Eine Veröffentlichung von Meldungen erfolgt ausschließlich für jene neuartigen Tabakerzeugnisse, für die ein entsprechender Auftrag vom BMASGPK vorliegt.
Neuartige Tabakerzeugnisse dürfen frühestens sechs Monate nach erfolgter Meldung in Verkehr gebracht werden. - Für tabakfreie Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse gilt:
EU-CEG Meldeverpflichtung für tabakfreie-Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse
Meldung 8d – tabakfreie Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse
Büro für Tabakkoordination
- E-Mail:
tabak@ages.at - Telefon:
+43 5 0555-25614
oder
+43 5 0555-34837 - Adresse:
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Aktualisiert: 01.04.2025