Hexahydrocannabinol (HHC) - neue Regelung in der NPSV
Auf Grund der am 23. März 2023 in Kraft getretenen Novelle der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) ist die cannabinomimetisch wirksame Verbindung Hexahydrocannabinol (HHC) - unabhängig davon, ob sie voll-synthetisch oder halb-synthetisch produziert wurde - gemäß Anlage II als Neue Psychoaktive Substanz einzustufen. Daher ist der Verkauf jeglicher HHC-Produkte (inkl. Restbestände) in Österreich verboten.
Hexahydrocannabinol (HHC) ist eine psychoaktiv wirkende Substanz, die seit kurzem in Österreich und Europa vermehrt auf den Markt drängt. Es bestand das Potenzial einer großen Nachfrage nach HHC-Produkten durch Konsument:innen in Österreich und Europa. Dazu gehören bestehende Cannabiskonsument:innen aber auch neue (u.a. junge und unerfahrene) Konsument:innen, die von seiner Wirkung und seinem Status als „legal high“ angezogen werden hätten können.
Daher wird mit der Aufnahme von HHC in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) der Handel mit diesen psychoaktiv wirkenden Produkten, die zuvor ohne jede Qualitätskontrolle auf den Markt gebracht wurden, unterbunden, ohne dabei Konsument:innen zu kriminalisieren.
Der Besitz von HHC-Produkten wird durch diese Novelle nicht unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich jedoch, wer entgegen der Strafbestimmung des § 4 Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) derartige Produkte in Verkehr bringt.
Eine wirtschaftliche Entschädigung für Restbestände ist gesetzlich nicht vorgesehen.
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Aktualisiert: 09.12.2025